Expertenbericht für die baskische Regierung
Der offizielle Bericht über Folter und Misshandlungen durch verschiedene Polizeikörper in Spanien und im Baskenland in der Zeit zwischen 1960 und 2014 hat Staub aufgewirbelt. Im Auftrag der baskischen Regierung wurde die Expertise von einem Team von Expert*innen angefertigt. Darunter der Anthropologe und Gerichtsmediziner Paco Etxeberria von der Forschungsgemeinschaft Aranzadi. Das Ergebnis stellt der spanischen Polizei ein vernichtendes Zeugnis aus. Auch die baskische Polizei kommt nicht gut weg.
Das baskische Institut für Kriminologie hat im Auftrag der baskischen Regierung einen Bericht über polizeiliche Folter und Misshandlungen angefertigt. Dieser erste offizielle Bericht zum Thema stößt in Madrid auf heftigen Widerspruch.
22% der 4.113 Misshandlungs-Fälle, die der erste offizielle Bericht über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam dokumentiert, enthalten sexualisierte Gewalt, von Betatschen über Elektroden bis hin zu vaginalen und analen Vergewaltigungen. In 69% der Fälle wurden Schläge verabreicht, in 25% Erstickungsmethoden angewandt. Bei der Untersuchung über systematische Misshandlungen gegen baskische Personen in der Zeit von 1960 bis 2014 kam das Istanbul-Protokoll zur Anwendung, eine wissenschaftliche Methode, um die Glaubwürdigkeit von Folterschilderungen zu prüfen.
Die ausführliche Studie, die von einem Team des Baskischen Instituts für Kriminologie unter Leitung des Gerichtsmediziners Paco Etxeberria im Auftrag der baskischen Regierung fertiggestellt wurde, ist ein Röntgenbild des Horrors in den Gefängniszellen. In fast 70% aller Fälle spielten Schläge und Bedrohungen eine Rolle. Dazu kommt sexualisierte Gewalt in fast einem Viertel aller Fälle, einschließlich 17 Fälle von vaginalen und 19 von analen Vergewaltigungen. Von den 4.113 dokumentierten Fällen wurden 202 besonders intensiv geprüft nach den Kriterien des Istanbul-Protokolls: die große Mehrzahl der Schilderungen wurde als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft. Nur 4,5% der Fälle insgesamt haben nach Ansicht der Expert*innen „wenig Basis“.
So wurde gefoltert: Schläge (69%), Erstickung (25%), sexualisierter Missbrauch (22%)
Der Bericht des Etxeberria-Teams stellt ein relativ komplettes Bild dar, wie in Polizeikerkern viele Baskinnen und Basken nach ihrer Verhaftung gefoltert wurden. In Prozenten ausgedrückt sah der Horror folgendermaßen aus: in fast 70% der Fälle bekamen die Verhafteten Prügel, bei 25% wurden verschiedene Erstickungsmethoden angewandt und in 22% der Fälle kam es zu sexualisierter Gewalt.
Für Personen aus dem Umfeld der baskischen Linken bedeuten die Daten des Folterberichts keine Überraschung. Denn alle haben früher oder später im Familienumfeld oder Freundeskreis einen Fall von Folter erlebt, wenn nicht sogar mehrere. Da im intimen Kreis über derlei Erlebnisse keine Märchen erzählt werden, wussten alle sehr genau Bescheid. Für viele andere Personen, die diese Art von direkter Konfrontation mit dem Staat und seinen Exekutoren nicht kannten, bedeutete die Expertise hingegen eine makabre Enthüllung. In der 500-seitigen Dokumentation über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam (im Auftrag der baskischen Regierung) spielt selbstverständlich die Frage eine große Rolle, WIE die Folter ablief, und WORIN Misshandlungen bestanden – konkrete Zahlen, ausgehend von den 4.113 untersuchten Fällen.
Kaum vorstellbarer Sadismus
Der Horrorbericht enthüllt besonders sadistische Quälformen: die Benutzung von Tieren bei den Bedrohungen in vier Fällen; die Anordnung von erzwungenen Masturbationen in ebenfalls vier Fällen; acht Fälle von Folter mit Erdrückungen; sowie 465 Fälle, in denen Gefangene anhören mussten, wie andere Personen misshandelt wurden, darunter Freunde und Freundinnen.
Zwei Folterformen stechen zahlenmäßig besonders ins Auge: 69,8% der Betroffenen in den speziell untersuchten Fällen erhielten Schläge, fast alle davon (65%) regelrechte Prügel. Ebensoviele Opfer wurden bedroht. Dazu zählen zum Beispiel Schein-Erschießungen in jedem zehnten Fall. Praktisch genauso viele Opfer mussten Dauerverhöre über sich ergehen lassen (52,3%) oder Schlafentzug (31,2%).
Erstickung und sexualisierte Gewalt
Die Folterpraktiken mit Erstickung und sexualisierter Gewalt waren weniger verbreitet, fallen aber laut Bericht dennoch besonders auf. Die Erstickungs-Techniken tragen verschiedene Bezeichnungen, sie stellen sozusagen weltweit „die Klassiker“ in diesem Höllenmetier dar. Im untersuchten Zeitraum von 1960 bis 2014 (Diktatur, Transicion, Demokratie) wurden sie im Baskenland bei jeder vierten verhafteten Person angewandt, also in 25% der Fälle. Das Team des Baskischen Instituts für Kriminologie unterscheidet zwischen der sogenannten „trockenen Erstickung“, die auch als „die Tüte“ bekannt ist und in 19,5% der Fälle zum Einsatz kam; sowie der „nassen Erstickung“ – bekannt als „Badewanne“, die 8,4% der Opfer erleiden mussten. Zudem gibt es 1,1% von Fällen, in denen die Erstickungsmethode nicht genau beschreiben ist.
Sexualisierte Gewalt wurde in 22,3% aller Fälle angezeigt. Dabei sind verschiedene Formen zu unterscheiden: erzwungenes Entkleiden während der Kontaktsperre (18%), verbale Demütigungen mit sexistischem Gehalt (10,3%), Schläge in die Geschlechtsteile (9,7%), Betatschen (5,4%), Anwendung von Elektroden an den Geschlechtsteilen (1,4%), Einführung von Objekten in die Vagina (0,8%) und in den Anus (0,9%). Die beiden letzten Beispiele von Vergewaltigung wurden von insgesamt 36 Personen angezeigt.
Unsichtbare Folter
Da alle Fälle umfangreich dokumentiert sind, können viele weitere Schlüsse gezogen werden: die beteiligte Polizeieinheit, das Alter der Verhafteten, die Jahre der Ereignisse … aus dem letztgenannten Merkmal zum Beispiel hat das Team von Paco Etxeberria auf die Formen der sexualisierten Gewalt geschlossen. In den 1980er und 1990er Jahren wurden mehrfach Elektroden angewandt, ab dem Jahr 2000 waren es verstärkt Betatschen, Demütigungen oder Vergewaltigungen. An der zeitlichen Grenze dieser beiden Gewaltformen wird deutlich, „dass eine qualitative Änderung stattfand, weil (bei den Verantwortlichen) die Sorge wuchs aufgrund von Folterberichten und deshalb zu Formen übergegangen wurde, die weniger physische Spuren hinterlassen wie Hämatome,“ so der Bericht.
Auf Seite 167 des Folterberichts wird festgestellt, dass “Frauen mit Männern verglichen häufiger gestoßen und an den Haaren gezogen werden, sie werden häufiger zum Dauerstehen gezwungen, erleiden häufiger die Erstickung mit der ‘Tüte‘ und sind häufiger von verschiedenen Formen von sexualisierter Gewalt betroffen (Zwang zum Entkleiden, Betatschen, verbale Demütigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt), schlechtere Bedingungen bei der Verhaftung (Konfrontation mit Dauerlärm, keine Hygiene im Raum), häufiger Kapuzen-Anwendung, mehr Demütigungen und Drohungen, etc.“ Die Männer „werden häufiger verprügelt und zu unnatürlichen Körper-Haltungen gezwungen, sie erhalten mehr Schläge in die Genitalien als Frauen.“
Von Elektroden zu Dauerlärm
Von der eingangs geschilderten Benutzung von Elektroden als Foltermethode berichteten 8,3% der Gefolterten. Im Bericht sind die Elektroden zusammengefasst mit Methoden wie „Benutzung von Tabus“ (5,3%), Drogen (2,4%), Verbrennungen (6%) und Verletzungen durch Penetration (0,3%).
Ein weiteres Kapitel des Berichts dokumentiert Misshandlungen durch den Zwang zu unnatürlichen oder erschöpfenden Körper-Haltungen bei einem Viertel aller Betroffenen, 13,1% wurden zu fortgesetzten Kniebeugen gezwungen. Zu den psychologischen Techniken gehören „die Verwirrung durch widersprüchliches Verhalten der Polizisten, bei denen einer ‘den Guten‘ markiert, ein anderer ‘den Gewalttätigen‘, dies erfolgte in 22,8% der Fälle“. Der „Zwang falsche Geständnisse zu bestätigen“ wurde in 20,7% angewandt und etwas weniger oft der Zwang zur Mitteilung falscher Information, das Angebot von Vergünstigungen im Fall von Kollaboration mit den Polizeikräften.
Was die Bedingungen bei der Verhaftung anbelangt: 18% der Opfer wurden zum Entkleiden gezwungen, 12,4% wurden dauerhaftem Lärm ausgesetzt, 7,5% wurden mit mangelnder Hygiene in der Arrestzelle bestraft und 7% erlitten den sogenannten „klimatischen Stress“.
27 Jahre alt im Durchschnitt
Obwohl in derart vielen Fällen von Misshandlung Menschen jeden Alters zu Opfern wurden, liegt das Durchschnittsalter der im Baskenland von Folter betroffenen Personen in den fünf Jahrzehnten der Folterpraxis ziemlich niedrig: bei 27,15 Jahren. Auffällig ist, dass 2% der Betroffenen noch minderjährig waren, als sie die Misshandlungen erlitten. Was die geografische Herkunft anbelangt ist die Provinz Gipuzkoa am stärksten betroffen mit 49,3%. 38% der Opfer kamen aus Bizkaia und 7,6% aus Araba. Für Navarra steht eine vergleichbare Studie noch aus.
Was die Polizeikörper betrifft, die Verantwortung tragen für die Anwendung von Misshandlungen, wird die makabre Liste im Gleichschritt angeführt von der Guardia Civil und der Nationalpolizei (policia española) mit jeweils 43%. Auf die baskische Ertzaintza-Polizei fallen 8,1% der Fälle, das heißt, 336 Fälle in absoluten Zahlen. Die autonome Polizei wendet die Kontaktsperre weniger häufig an als die spanische, die Bilanz unter den 4.113 Fällen lautet: 96,5% bei der Nationalpolizei, 96,4% bei der Guardia Civil, 79,3% bei der Ertzaintza.
Istanbul-Protokoll in 202 Fällen
Bei der Vorstellung des Berichts hob Paco Etxeberria hervor, dass wahrscheinlich nie zuvor in so vielen Fällen das sogenannte Istanbul-Protokoll angewandt wurde, ein wissenschaftliches Instrumentarium, um die Glaubwürdigkeit von Folteraussagen zu überprüfen. (2) Bei der vorliegenden Untersuchung waren es 202 Fälle, bei einem 2014 in Madrid vorgelegten Bericht waren es 45 nach dem Istanbul-Protokoll untersuchte Fälle gewesen.
Nach einer ausführlichen Beschreibung wie das Protokoll generell angewendet wird und welche Rolle es in der aktuellen Untersuchung einnimmt, zog Etxeberria sein Fazit: 5,9% der Folteraussagen wurden als „außerordentlich wahrscheinlich“ bewertet, 41,1% als „sehr wahrscheinlich“, 48,5% seien „wahrscheinlich“ und lediglich 4,5% (9 Berichte von 202) seinen „unbeständig“ und stünden auf schwachen Beinen.
Das im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen vereinbarte Istanbul-Protokoll misst oder bewertet nicht nur „die Folteraussage“, sondern auch die psychologischen Reaktionen der Opfer, medizinische oder forensische Berichte, die Übereinstimmung der Beschreibung der Misshandlungen mit den Emotionen, die bei der Schilderung zum Ausdruck kommen, klinische Diagnosen, nachfolgende Änderungen von persönlichen Funktionen (Arbeitswelt, Studium, Beziehungen …), die mit dem Erlebten in Zusammenhang stehen können, Veränderungen in der Persönlichkeit. Unter Beachtung all dieser Kriterien werden 98,5% der Folterbeschreibungen als „konsistent“ angesehen, 86,5% weisen eine Übereinstimmung zwischen Schilderung und Emotion auf und 83,2% haben glaubhafte psychologische Narben hinterlassen. In 13% der Fälle existieren medizinische oder forensische Berichte, die die Protokolle bestätigen.
Für jene Fälle, die am Ende als „inkonsistent“ angesehen wurden, relativiert der Bericht, dass diese unzureichende Bewertung nicht unbedingt heißen muss, dass es sich um „falsche Berichte“ handelt. Sie könnten aber nicht als Folter bezeichnet werden, sondern lediglich als übermäßiger Einsatz von Gewalt.
Weil es sich um den ersten offiziellen Bericht über Folter und Misshandlungen handelt, hat die Expertise des Baskischen Instituts für Kriminologie (Instituto Vasco de Criminología) zweifellos Pionier-Charakter. Bei der Anfertigung war ein großes und multidisziplinäres Team beteiligt: Forensiker*innen, Psycholog*innen, Verwaltungsleute. Der Direktor des Teams, Paco Etxeberria, der gleichzeitig Präsident der Forschungsgemeinschaft Aranzadi ist, sprach von 50 beteiligten Personen. Die Untersuchung nahm insgesamt drei Jahre Zeit in Anspruch.
Amnesty International beklagt Straflosigkeit
Die internationale Menschenrechts-Organisation ist nach der Veröffentlichung des Folterberichts der Ansicht, dass „die Stunde gekommen ist, dem Teufelskreis der Straflosigkeit ein Ende zu bereiten.“ Hervorgehoben wird insbesondere die Gründlichkeit des Berichts und die Anwendung des Istanbul-Protokolls. Amnesty erklärt dazu, was mit „Teufelskreis“ gemeint ist: „Es ist nicht nur schwierig, dass Folteranzeigen nachgegangen wird. Dazu kommt, dass viele Berichte von Gerichtsmedizinern im Gefängnis sehr ungenügend sind. Wenn dann eine Untersuchung in Gang kommt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Verantwortlichen freigesprochen werden, und die Sache beginnt von Neuem.“ Die Organisation erinnerte an ihre Empfehlungen aus dem Monat September 2017, zu deren Beginn sie die Staatsregierung aufforderte, die Existenz von Folter öffentlich anzuerkennen.
ANMERKUNGEN:
(1) Die Information beruht auf dem Artikel “El informe oficial recoge 36 violaciones en comisarías”, Tageszeitung Gara 21.12.2017 (Der offizielle Bericht dokumentiert 36 Vergewaltigungen in Kommissariaten)
(2) Das Istanbul-Protokoll (kompletter Titel: Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe) ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung von Fällen mutmaßlicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden. Die zu den Mitgliedsorganisationen des International Rehabilitation Council for Torture Victims (IRCT) zählende Stiftung für Menschenrechte in der Türkei (TIHV) ergriff im März 1996 die Initiative zu einer einheitlichen Richtlinie nach einem internationalen Symposium „Medizin und Menschenrechte“, das die türkische Ärztekammer in Adana veranstaltet hatte. An dem Protokoll arbeiteten 75 Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler, die zusammen vierzig Organisationen aus fünfzehn verschiedenen Ländern repräsentierten. Im August 1999 übergaben sie der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, das fertig ausgearbeitete Istanbul-Protokoll. Zu den zahlreichen Autoren zählen u. a. amnesty international, Human Rights Watch, das Internationale Rote Kreuz, Physicians for Human Rights, das Lawyers Committee for Human Rights, das Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin sowie weitere Therapiezentren in Südafrika, Chile und den USA, verschiedene universitäre Institute, die türkische, dänische, britische, indische und deutsche Ärztekammer sowie der Weltärztebund, und nicht zuletzt das IRCT. (Wikipedia) (Link)
ABBILDUNGEN:
(*) Foto-Archiv-Txeng
(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2017-12-25)