Sonderrechte und Demokratie
Zwischen 1200 und 1512 wurden die verschiedenen vormals zum Königreich Navarra gehörenden Gebiete von der kastilischen und französischen Krone unterworfen. Durch Heirat, Pakte und militärische Eroberungen. Bei aller Unterschiedlichkeit haben sich die baskischen Provinzen die Option auf Selbstregierung offen gehalten. Neben der Garantie von historischen Sonderrechten – Fueros – entwickelte sich im Baskenland bereits früh eine Art von Demokratie mit Beteiligung breiter Volksschichten.
(2015-02-05) Seit dem Jahr 1200 hat Kastilien in den drei besetzten westlichen Provinzen des Königreichs Navarra ein Rechtssystem errichtet, das auf den dortigen Gewohnheiten und auf der politischen Kultur basierte, die in der navarrischen Gesellschaft verbreitet war. Dieses spezielle juristisch-administrative System beinhaltete den Schwur der jeweiligen kastilischen Könige bzw. Königinnen, die in jeder Provinz spezifischen Sonderrechte zu respektieren. Die baskischen Provinzen hatten somit einige individuelle und kollektive Rechte, die weit über die Rechte anderer Regionen hinaus gingen: den Militärdienst erfüllten sie innerhalb der eigenen Region; im Vergleich zu anderen Regionen unter der kastilischen Krone hatten sie eine besondere und privilegierte Steuerregelung; sie hatten keine Zollgebühren; und jede Provinz konnte ihre eigene Regierungsversammlung beibehalten, das oberste Provinzparlament. (1)
Provinzparlamente
Das Provinzparlament stellte die oberste Vertretung der jeweiligen Provinz dar und war die repräsentative Instanz zwischen Bevölkerung und König. Zu seinen Aufgaben gehörten die Gesetzgebung, Vorschriften und Regelungen; die Festlegung und Einziehung der im Zuständigkeitsbereich der Versammlung liegenden Steuern; die Durchführung von Gerichtsverfahren auf einigen juristischen Gebieten; die Verantwortung für eine schnelle und effektive Reaktion im Kriegsfall; und die Zusammenstellung einer Armee und Bereitstellung von Waffen. Die Versammlung war auch dafür zuständig, Vertreter der Provinzregierung zu benennen, Ratsmitglieder, die die Einhaltung der vertraglichen Absprachen kontrollierten, einen jährlichen Haushaltsplan erstellten, auf Beschwerden von Einwohnerinnen antworteten und Genehmigungen erteilten.
Die Ratsmitglieder waren Bevollmächtigte oder Volksvertreterinnen. Gleichzeitig waren sie Richter oder Berater hatten als studierte Gelehrte die Verantwortung, die von der Versammlung angeordneten Fälle zu untersuchen. Die Aufgabe des Schriftführers übernahm der königliche Schreiber, ab dem 16.Jahrhundert übernahm der königliche Vertreter der jeweiligen Provinz den Versammlungsvorsitz. Auch wenn sich die Parlamente in Araba, Gipuzkoa und Bizkaia ähnlich waren, so gab es doch einige Besonderheiten und Unterschiede.
Araba
Die Geschichte des Regionalparlaments von Araba (spanisch: Álava) beginnt 1463, nachdem die vorher "Arriagako kofradia" (2) genannte politische Organisationsform 1332 aufgelöst und vom damaligen König der erste Zusammenschluss aller Gemeinden in einer einzigen Regierungsform gegründet wurde: Hermandad genannt (Bruderschaft). Die Übergangsphase dauerte somit mehr als ein Jahrhundert. Das Regelwerk von 1463 legte aufs Genaueste fest, wann sich das oberste Regionalparlament der Hermandad zu treffen hatte, wie es sich zusammensetzte und welche Gerichtsbarkeit es hatte.
Die "Arriagako kofradia" war als "Versammlung von Arriaga" die erste politische Organisationsform in der Region Araba und umfasste alle Orte und Dörfer mit Ausnahme der beiden Städte Gasteiz und Agurain, die ihre eigene Formen von Vertretung hatten. Obwohl einige Historiker behaupten, dass diese Organisationsform bereits im 9. oder 10.Jahrhundert existierte, stammt der erste schriftliche Vertrag zwischen König Alfonso X und der Versammlung aus dem Jahr 1258. Die Hauptaufgabe der Versammlung, in der neben Adel und Klerus auch Bauern und einige Frauen vertreten waren, bestand in der Wahl eines Vertreters. König Alfons XI beschreibt in seiner kastilischen Chronik, dass die Mitglieder der Versammlung nicht vom König regiert werden, sondern von einem selbst gewählten Vertreter und somit ihre eigene Rechtsprechung bewahren (2).
Die Vorschrift sah jährlich zwei ordentliche Versammlungen vor, die erste um den Martinstag im November. Sie wurde in Vitoria-Gasteiz abgehalten und dauerte zwei Wochen lang. Die zweite fand im Mai statt, dauerte acht Tage und wurde jeweils an einem anderen Ort Arabas veranstaltet. Ab 1537 wurden Wahlen und Steuersystem auf sechs verschiedene Bezirke des Provinzgebiets aufgeteilt: Gasteiz, Agurain, Guardia, Aiara, Zuia und Mendoza. Dies blieb bis 1840 unverändert. In jenem Jahr wurde der Bezirk Gasteiz nochmals geteilt in Stadt- und Landbezirk, sodass es bis zur Abschaffung der Sonderrechte im Jahr 1876 in Araba insgesamt sieben Bezirksverwaltungen gab.
Bizkaia
Das oberste Provinzparlament Bizkaias (spanisch: Vizcaya) wurde zu Beginn des 14.Jahrhunderts gegründet. Der Zusammenschluss verschiedener kleiner Verwaltungseinheiten führte zur Einteilung des historischen Gebiets Bizkaia in drei Bezirke. Anfangs nahmen sowohl Vertreter von Städten als auch von ländlichen Gemeinden teil.
Von den mindestens zwei Versammlungen pro Jahr fand eine immer am selben Ort statt, in Gernika, das bis heute offizieller Sitz des Provinz-Parlaments "Juntas Generales" ist, obwohl sich der Verwaltungssitz in Bilbao befindet. Ab dem 16.Jahrhundert erfolgte die Einladung zum Parlament schriftlich. Bis dahin wurde per Feuer und Signalhorn zur Versammlung gerufen, und zwar von fünf strategisch gelegenen Berggipfeln aus: Ganekogorta, Gorbeia, Kolitza, Oiz und Sollube.
Die Zuständigkeiten des Parlaments waren folgende: die Ausarbeitung von Verordnungen und Bestimmungen; dieAbnahme des Schwurs der Feudalherren (Señor de Vizcaya); die Sicherstellung der territorialen Integrität mit ihren Sonderrechten; die Wahl verschiedener Beamter und Vertreter, Gemeinderäte, Konkursverwalter; die Planung und Verwaltung ökonomischer Aktivitäten; sowie die Verpflichtung zur Bereitstellung zum Militärdienst.
Bedeutung der historischen Sonderrechte
Diese Sonderrechte wurde allgemein Fueros genannt (3). Als Fueros werden die im Mittelalter auf der iberischen Halbinsel entstandenen lokalen oder provinziellen Sonderrechte bezeichnet. Nach den Karlistenkriegen (1876) blieb von diesen Fueros jedoch nur noch eine bestimmte Finanzautonomie. Noch heute geltende regionale Sonderrechte, die auf diese Fueros zurückgehen, unter anderem werden sie als "derecho foral" (Foralrecht) bezeichnet, wobei sich der Begriff "foral" von "fuero" ableitet.
Die Fueros im Señorío Bizkaia waren in einem Rechtskatalog festgeschrieben. Es enthielt institutionelle und zivilrechtliche ebenso wie öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Abläufe und Vorschriften. Grundlage waren allgemeine Handlungsbräuche, die 1452 im sogenannten "Fuero Viejo" und 1526 im "Fuero Nuevo" schriftlich festgehalten wurden, in den alten und neuen Sonderrechten.
Señoríos, baskisch: Jaurerri, waren in der Regel Ritter und Adlige, denen für ihre meist militärischen Verdienste vom Königshaus Territorien zur Verwaltung und Ausbeutung überlassen wurden. Seinen Ursprung hatten die Señorios in den christlichen Königreichen, die nach der maurischen Besetzung der Iberischen Halbinsel im Norden entstanden. Mit der sogenannten Wiedereroberung (Reconquista) breitete sich dieses Herrschaftmodell nach Süden aus. Zwar handelte es sich um ein typisch feudales Herrschaftssystem, darin gab es jedoch auch frühe demokratische Formen von Volksvertretung, insbesondere in den baskischen Provinzen. Mit den Fuero-Sonderrechten war die Macht der Señores limitiert.
Im Rechtskatalog der Fueros von Bizkaia wurde beispielsweise festgelegt, dass alle Bewohnerinnen der Grundherrschaft gleich sind. Unmittelbare Folge davon waren das Verbot von Folter, die Steuerbefreiung und das Recht, ein Schwert zu tragen. Gleichzeitig war der Militärdienst einigen Bedingungen unterworfen. Die Männer Bizkaias waren zwar verpflichtet, ihrem Grundherren (Señor) in den Krieg zu folgen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze (4). Wenn sie weiter mitzogen, musste ihnen der Kriegsherr einen Lohn zahlen, da sie als "freie Männer" galten.
Dieses Regelwerk war auch ein Mechanismus zur Kontrolle der Macht der jeweiligen Grundherren. Es schob der Willkür einen Riegel vor und garantierte den Respekt vor den Fuero-Sonderrechten, die über den Gesetzen der Grundherrschaft standen. Sie setzten Bestimmungen des Herren außer Kraft, sofern diese gegen das bizkainische Fuero verstießen. Trat ein neuer Grundherr durch Erbe oder Titelverleihung ins Amt, musste er als erstes auf die Fueros schwören, er musste seinen Respekt vor den Gesetzen Bizkaias zum Ausdruck bringen. Diese Zelebrationen waren sehr feierlich und mussten an den vier wichtigsten Orten Bizkaias wiederholt werden: in Bilbao, Larrabetzu, Gernika und Bermeo. Bevor die Zeremonie nicht an allen vier Orten abgeschlossen war, wurde der neue Señor nicht zum Grundherren proklamiert.
Gipuzkoa
Das oberste Parlament von Gipuzkoa hat seinen Ursprung in den Gemeinde-Verbänden des Mittelalters. Obwohl die meisten nur eine kurze Lebensdauer hatten, entstand Ende des 14.Jahrhunderts (1397) ein Bündnis zwischen verschiedenen Dörfern, das langsam zu einem dauerhaften Organismus wurde, der die gesamte Provinz Gipuzkoa einschloss. Die Treffen wurden "Batzarrak", also "Versammlungen" genannt, im Plural, weil die von Städten, Bezirken und Regionen beauftragten Bevollmächtigten sich über mehrere Tage hinweg trafen, um Themen aller Art zu behandeln. Im Jahr 1550 wurde die Provinzregierung als permanente Institution gegründet, um die zwischen zwei Parlamentssitzungen getroffenen Entscheidungen umzusetzen.
Sie trafen sich zweimal im Jahr, im Sommer und im Winter, und legten sowohl die Termine als auch die Dauer der Treffen fest. 1457 wurden die Versammlungsorte definitiv festgelegt, die Provinz wurde in drei Bezirke aufgeteilt. Es wurde festgelegt, dass die Versammlungen im Wechsel in den 23 verschiedenen Ortschaften der Bezirke stattfinden sollten. Fanden Versammlungen außerhalb der festgelegten Tage statt, wurden sie Sonderversammlungen (Batzar Bereziak) genannt, außerordentliche Sitzungen also, die anfangs zumindest immer in Azkoitia und Usarraga stattfanden.
Das Ende des Zweiten Karlistenkriegs (1876) bedeutete nicht nur die Abschaffung der baskischen Sonderrechte, sondern auch die Auflösung der drei Provinzparlamente. Die bis dahin amtierenden Provinzregierungen wurden zur Ausführung rein administrativer Aufgaben degradiert. Diese Situation dauerte bis 1979 an, als nach der fast 40jährigen Diktatur unter Francisco Franco wieder freie Wahlen stattfinden konnten und für verschiedene historische Regionen im spanischen Staat Autonomie-Statute ausgehandelt wurden. Seit 1979 werden die Mitglieder der Provinzparlamente alle vier Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt. Allerdings haben die heutigen Provinzparlamente nicht die Kompetenz von damals, da etliche der zuvor in Hand der Provinzregierungen gelegenen Zuständigkeiten heute in der Kompetenz der Regierung der Autonomen Region Baskenland liegen.
Die südlich der Pyrenäen liegenden baskischen Provinzen hatten somit ihre Parlamente, auf Baskisch "Batzar Nagusiak" und auf Spanisch "Juntas Generales" genannt wurden. Im Fall Navarras wurde die Vertretung Ständeparlament genannt, Baskisch "Gorteak", Spanisch "Cortes". Doch auch die nördlichen, heute im französischen Staat liegenden Provinzen hatten ihre auf Gewohnheiten und Sonderrechten basierenden Vertretungen. Hier hielt sich das Königreich Navarra nach der Eroberung des südlichen Teils des Königreichs Navarra im jahr 1512 noch eine ganze Zeit, bis die französische Krone sich den Rest Navarras einverleibte. Die Parlaments-Vertretungen bestanden hier vom Mittelalter an bis zur französischen Revolution im Jahr 1789, als in einem zentralistischen Modell alles neugeordnet wurde.
Lapurdi – Labourd
Das alte Schloss von Ustaritz, heute Rathaus, war Sitz des obersten Parlaments der Provinz Lapurdi (frz: Labourd). Im Jahr 1567 waren in diesem Parlament 29 Gemeinden vertreten. Alle hatten eine Stimme, unabhängig von der Größe oder Einwohnerzahl der Ortschaft. Die Versammlung traf ihre Entscheidungen in zwei Schritten. Bei der ersten Sitzung wurden den Volksvertretern von Verwaltern, Schriftführern und Schatzmeistern zu diskutierende Unterlagen übergeben. Acht Tage später traf das Parlament erneut zusammen, um die zwischenzeitlich in den jeweiligen Orten gefassten Entscheidungen zusammenzutragen und eine definitive Entscheidung zu fällen.
Nafarroa Beherea
Die Provinz Nieder-Navarra (spanisch: Baja Navarra, französisch: Basse-Navarre) war zwar als ehemalige königlich-navarrische Provinz der französischen Monarchie untergeordnet, sie hatte jedoch ihre eigene Rechtsprechung bis 1748. Die Versammlung setzte sich aus Vertretern des Volks, des Klerus und des Adels zusammen, wurde einmal jährlich einberufen und fand abwechselnd in den drei Orten Donibane Garazi (frz: Saint-Jean-Pied-de-Port), Donapaleu (frz: Saint Palais) und Bastida (frz: La Bastide-Clairence) statt.
Zuberoa
Die oberste Versammlung von Zuberoa (frz. Soule) in Irabarne (frz: Libarrenx) setzte sich im Mittelalter ausschließlich aus Vertretern des Volks zusammen, und war somit eine Versammlung des dritten Standes. Die Vertreter trafen sich im Wald von Irabarne und beschäftigten sich mit den unmittelbaren Problemen der Gemeinschaft. Außerdem diskutierten sie die Entscheidungen des aus Adel und Kirchenvertretern bestehenden sogenannten "Gorputz Handia" (Große Körperschaft) und bildeten mit diesem zusammen den Cour d´Ordre, den Obersten Gerichtshof, eine dem navarrischen Ständeparlament ähnliche Kammer, ohne allerdings dessen Bedeutung zu erlangen. 1730 verlor sie die Steuer- und Verwaltungshoheit und im Jahr 1776 wurden die Sonderrechte Zuberoas vollends außer Kraft gesetzt.
Anmerkungen:
(1) "Batzar Nagusiak", Autor: Asier Agirresarobe; NORA Aldizkaria, Nr. 52, Mai 2012
(2) Arriagako kofradia: Versammlung von Arriaga, Wikipedia
(3) Fuero(s): Historische Sonderrechte für bestimmte Provinzen und Regionen. Die autonome Region Navarra, eine Art Bundesland im spanischen Staat, beispielsweise heißt offiziell "Comunidad Foral de Navarra". Gegen die Provinzen Gipuzkoa und Bizkaia, die im Krieg 1936-39 auf der republikanischen Seite gestanden hatten wurde von Franco als Strafmaßnahme ("Verräter-Provinzen") auch diese Finanzautonomie aufgehoben, während sie in Navarra und der Provinz Araba erhalten blieb, weil die sich auf die Seite der Putschisten geschlagen hatten. Mit der der postfranquistischen und demokratisch genannten Verfassung von 1978 wurden die "historischen Rechte" dieser Foralgebiete (Navarra, Gipuzkoa, Bizkaia und Araba) wieder anerkannt.
(4) La Batalla de Padura: Der Legende nach versuchte Bizkaia Mitte des 9.Jhs sich vom Königreich Leon unabhängig zu machen, woraufhin der König von Leon einen seiner Söhne an der Spitze eines Heeres schickte, um die Aufständischen niederzuschlagen. In Bizkaia wurde Alarm geschlagen, von den fünf bereits erwähnten Bergen tönten die Hörner über das Land. Sie schickten dem Königssohn eine Nachricht mit der Mitteilung, er solle einen Ort für eine Schlacht wählen. Der Sohn des Königs von Leon antwortete, er würde sich nur mit einem Krieger von königlichem Blut messen und so baten die Bizkainos den Herrn Zuria (Jaun Zuria) um Hilfe, der ein Enkel des schottischen Königs war. Als dieser zustimmte, wurde der Ort Padura, heute Arrigorriaga unweit Bilbaos, festgelegt. Auch der Grundherr von Durango schloss sich den Bizkainos an. Die Schlacht war hart. Es gab viele Tote auf beiden Seiten, u.a. starben der Herr von Durango und der Sohn des Königs von Leon. Als die leonesischen Truppen den Rückzug antraten, wurden sie von Jaun Zuria und den bizkainischen Truppen bis zum Árbol Malato de Luyando verfolgt, einen Baum, der "árbol gafo" genannt wurde, "krummer Baum". Padura bekam den Namen Arrigorriaga, was auf baskisch "rote Steine" bedeutet und auf das vergossene Blut hinweist. Nach dem Sieg wurde Jaun Zuria der erste Grundherr von Bizkaia, der erste Señor de Vizcaya.
Abbildungen:
(1) Gernika, historisches Parlamentsgebäude, in dem die kastilischen Könige und die Grundherren Bizkaias ihren Eid auf die Fuero-Sonderrechte ablegen mussten. Foto Archiv Txeng (FAT)
(2) Malerische Darstellung des Schwurs auf die Fuero-Sonderrechte. Foto aus: NORA 52, Mai 2012.
(3) Horn, mit dem von den Vocinero-Bergen aus zu den Parlaments-Versammlungen in Bizkaia gerufen wurde. Foto der Tageszeitung DEIA
(4) Gernika, historisches Parlamentsgebäude: Darstellung von Noblen, die ihren Eid abgelegten auf die Fueros der Provinz. Foto Archiv Txeng (FAT)
(5) Dem Adligen und Señor von Bizkaia, Diego Lope V de Haro, wird die Gründung Bilbaos im Jahr 1300 zugeschrieben, dh. die Verleihung des Stadt- und Handelsrechts. Foto Archiv Txeng (FAT)
(6) Das historische Parlamentsgebäude Juntas Generales in Gernika. Foto Archiv Txeng (FAT)
(7) In Gernika, vor der legendären Eiche neben dem historischen Parlamentsgebäude, schworen die kastilischen Könige und die Grundherren ihren Eid auf die Fuero-Sonderrechte. Foto Archiv Txeng (FAT)
Weitere Links:
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