Friedensprozess

Der sogenannte FRIEDENSPROZESS beleuchtet Ursachen und Folgen des baskisch-spanischen Konflikts, Schritte innerhalb des Normalisierungs-Prozesses seit dem Ende der bewaffneten Aktivitäten der Untergrund-Organisation ETA und die ablehnende Haltung der Staaten Spanien und Frankreich.

josut1Verfahren ohne Ende

Die baskische Untergrund-Organisation ETA (Baskenland und Freiheit) ist Geschichte. Ihre Auflösung liegt acht Jahre zurück, ihre Selbst-Entwaffnung neun Jahre, ihre letzte bewaffnete Aktion siebzehn Jahre. Dennoch bleibt ETA Thema Nummer eins für die spanische Rechte und ihre Medien-Gefolgschaft. Jede minimale Verbesserung der Haftbedingungen der verbleibenden ETA-Gefangenen wird mit allergrößtem Argwohn verfolgt und regelmäßig öffentlich beklagt. Jetzt steht ein historischer Aktivist vor Gericht.

folnaf11Späte Anerkennung

Die Regierung der baskischen Region Navarra hat mehrere Personen als Opfer von staatlicher Gewalt anerkannt, die zwischen 2005 und 2011 gefoltert wurden. Diese Misshandlungen gehen auf das Konto staatlicher Sicherheitskräfte: Guardia Civil und National-Polizei. Dem Netzwerk von gefolterten Personen sind insgesamt 19 solcher Anerkennungen bekannt. Dieses Eingeständnis kommt spät, im Vergleich zur Region Baskenland, die schon vor Jahren staatlichen Gewalt-Missbrauch offiziell zur Kenntnis nahm.

azkar1Licht am Ende des Tunnels

Viel hat sich verändert in Euskal Herria, seit die Untergrund-Organisation ETA am 20. Oktober 2011 ihren definitiven Gewaltverzicht erklärte. Obwohl sie 2016 die Waffen abgab, 2018 ihre Auflösung bekannt gab und eine internationale Kommission jeweils die Ernsthaftigkeit dieser Schritte bestätigte, ließ die spanische Justiz nichts unversucht, die Strafen der politischen Gefangenen zu verlängern und die einseitige Deeskalation zu sabotieren.

luhuso1Antimilitaristen vor Gericht

Am 2. April 2024 werden vor dem Pariser Strafgerichtshof zwei baskische Aktivist*innen angeklagt. Der Grund? Sie hatten im Iparralde-Ort Luhuso an der Entwaffnung der Untergrund-Organisation ETA gearbeitet. Das Gericht wird keine Beweise benötigen, denn die Angeklagten sind “geständig“, sie stehen zu dem, was sie gemacht haben. Und erklären, dass sie es wieder tun würden. Eine andere Sache ist die Urteilsfindung. Denn die Aktion von Luhuso war zwar illegal, aber moralisch gesehen ihrer Zeit voraus.

gogor1Interpretation von Todesurteilen

Nach dem Ende von ETA wird im Baskenland (und im spanischen Staat) Geschichte geschrieben: in Chronologien, in Schulbüchern, für die Ewigkeit. Dabei stehen sich die Darstellungen und Interpretationen diametral gegenüber. 60 Jahre “Terrorismus” oder antifranquistischer Widerstand. Gedankenwechsel inbegriffen: wer 1973 ETAs Tyrannenmord an Carrero Blanco bejubelt hat, wechselt heute lieber das Thema. Die letzten Franco-Hinrichtungen sind formal als Anti-Franquismus anerkannt, einige wollen das ändern.

urzelai1Ultrarechte bestimmen in Bilbao

Jon Urzelai war 26 Jahre alt, Antifranquist und Mitglied von ETA, als er 1974 in Bilbo-Zorrotza von der Guardia Civil erschossen wurde. Die franquistische Diktatur neigte sich bereits ihrem Ende zu, tote Regime-Gegner standen dennoch auf der Tagesordnung. Bisher erinnerte in einem Bilbo-Stadtteil ein Gedenkstein an Urzelais tragische Geschichte vor 49 Jahren. Doch damit ist es nun vorbei. Nach einer Klage der ultrarechten Opfervereinigung Covite ließ der Bürgermeister den Gedenkstein entfernen.

tortu1In Polizeistationen und Kasernen

Der Offizielle Bericht der Kommission liegt vor: So wurden Menschen in Polizeistationen und Kasernen durch Vergewaltigung gefoltert. Zangen, Besenstiele, Elektroden. Dies sind einige der Zeugenaussagen über sexistische Folter, die der Bewertungs-Kommission aktuell unter Tränen vorgelegt wurden. Es handelt sich um Textauszüge von Opfer-Aussagen der 75 in diesem Jahr anerkannten Fälle, die dem offiziellen Bericht entnommen wurden. Worte sind überflüssig. Polizeipraxis in “demokratischen“ Zeiten.

straffrei1Erstes Folter-Verfahren 2023

Mit dem Amnestie-Gesetz von 1977 wurden nicht nur die politischen Gefangenen der Diktatur aus dem Gefängnis entlassen, gleichzeitig wurden alle faschistischen Verbrechen in Krieg und Diktatur unter Straflosigkeit gestellt. Im September ließ ein Gericht in Madrid zum ersten Mal eine Klage gegen Folter zu, die sich 1975 ereignet hatte. Bisher wurden ähnliche Klagen unter Hinweis auf die General-Amnestie von 1977 abgelehnt, nun durfte ein Folteropfer im Beisein von Staatsanwälten seinen Fall schildern.

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