afd1Normalität in der AfD

Gewalt gehört zur “Alternative für Deutschland“ wie das Wasser zum Meer. Schläge, Attacken, Drohungen, Waffenbesitz: Eine Correctiv-Recherche zeigt, dass die neofaschistische AfD auf allen politischen Ebenen Mandats-Träger*innen und parlamentarischer Mitarbei-ter*innen in Kauf nimmt, die mit körperlicher, sexistischer, verbaler oder indirekter Gewalt in Erscheinung getreten sind. Viele trotz einer voran-gegangenen Verurteilung. Darunter sind mehrere Landtags- und Bundestags-Abgeordnete zu finden.

Schon seit die AfD gegründet wurde, wird in deutschen Behörden und in der Gesellschaft insgesamt darüber diskutiert, ob die Faschisten-Partei als verfassungs-feindlich verboten werden sollte. Gründe, wie die allseits verbreitete ultrarechte Gewalt, gäbe es genug.

Felix Alexander Cassel ist ein Fan von Vertreibung. Zumindest wirbt er auf Instagram offen für das Buch “Remigration“ des österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner, gegen den deutsche Behörden kürzlich ein Einreiseverbot verhängten. Cassel scheint auch ein klares Verständnis vom Umgang mit politischen Gegnern zu haben: Im Jahr 2019, auf einer Wahlkampfveranstaltung, fuhr er nach Überzeugung der Richter am Kölner Landgericht mit dem Auto in eine Gruppe von Gegendemonstranten. Einer davon landete dadurch auf Cassels Motorhaube. (1)

afd22021 wurde Cassel deshalb erstmals vom Kölner Amtsgericht verurteilt. Es folgte ein jahrelanges Hin und Her: Schließlich bestätigte das Landgericht das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts. Cassel machte sich demnach der gefährlichen Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Unfallflucht schuldig. Das Strafmaß: Sieben Monate Haft auf Bewährung, 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Cassel beging eine Gewalttat. Doch Reue zeigt der Landesvorsitzende der Jungen Alternative in Nordrhein-Westfalen nicht: Er ficht das Urteil weiter an. Und behält sein politisches Mandat. Denn Cassel ist AfD-Bezirks-Verordneter in Bonn.

CORRECTIV recherchierte in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträger*innen und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politiker*innen wurden von einem Gericht zumindest erst-instanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig.

Unter diesen 14 Politiker*innen sind zwei Bundestags-Abgeordnete und drei Landtags-Abgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zur Zeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um “Vergehen“. Expert*innen führender Beratungsstellen zu rechter Gewalt zeigen sich alarmiert über das Ausmaß der Fälle. Im direkten Vergleich mit anderen Parteien konnte weder bei Linken oder Grünen noch bei CDU/CSU, SPD oder FDP Ähnliches ausgemacht werden.

Bei anderen Parteien

Spätestens seit den CORRECTIV-Enthüllungen zum Geheimtreffen von Potsdam ist offensichtlich, welche Absichten zentrale Akteure der Partei verfolgen, sollten sie über die nötige Macht verfügen. Mario Müller, rechtsextremer und als Gewalttäter rechtskräftig verurteilter Mitarbeiter eines AfD-Bundestags-Abgeordneten, brüstete sich unverhohlen mit weiteren Gewalttaten. Das ist nur ein Beispiel für eine bemerkenswerte Gewaltaffinität. Die meisten Urteile ergingen in den vergangenen zwei Jahren – die AfD duldet die verurteilten Täter*innen in ihren Reihen. Der AfD-Bundesverband hat sich nicht dazu geäußert, auch die 14 AfD-Mandatsträger*innen äußerten sich nicht oder nicht konkret. Gewalt führt nicht automatisch zum Verlust eines politischen Mandats.

Ob eine Person in ein Amt gewählt werden kann, regelt in Deutschland das sogenannte “passive Wahlrecht“. Nicht für politische Ämter wählbar sind laut Strafgesetzbuch nur solche Personen, die sich eines “Verbrechens“ schuldig machen. Das sind per Definition alle Straftaten ab schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid. Ausgenommen ist ein breites Spektrum an Gewalttaten, die als “Vergehen“ gelten. Entzogen wird ein Mandat nur dann automatisch, wenn gewählte Politiker*innen wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Sprich: In Deutschland verhindert nur eine Gefängnisstrafe die Wählbarkeit. Politische Amtsträger*innen, die vor oder während ihres Mandats mit Gewalttaten aufgefallen sind, die lediglich als Vergehen gelten, dürfen ihre Ämter aus rechtlicher Sicht behalten. So wie auch Felix Alexander Cassel, der einen Menschen angefahren hat, würde das Kölner Urteil gegen ihn rechtskräftig.

14 AfD-Politiker*innen trotz Gewalt im Amt

afd3Bei der Recherche stieß CORRECTIV auf Fälle, in denen gewählte AfD-Politiker Menschen in den Bauch traten, Ersthelfer mit Reizgas besprühten, Demonstranten mit dem Auto anfuhren, Waffen mit sich führten, zum gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung aufriefen oder Frauen einen “Hatefuck“ androhten. Alles sogenannte “Vergehen“, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Beispielsweise der Fall Kai Borrmann. Er beleidigte zwei Schwarze Frauen in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm. Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Borrmann habe vor Gericht keine Reue gezeigt, Fotos zeigten ihn breit lächelnd. Das Urteil ist rechtskräftig. Borrmann ist weiterhin Bezirks-Verordneter in Berlin-Mitte, er sitzt dort für die AfD im Ausschuss für Schule und Kultur.

Andere sind der verbalen Gewalt nicht abgeneigt: Marie-Thèrése Kaiser nutzt Plattformen wie Instagram, um sich mit Vertreter*innen der“Identitären Bewegung“ zu vernetzen, einer rechtsextremen Gruppe. Sie veröffentlicht Beiträge, in denen sie ganze Bevölkerungs-Gruppen herabwürdigt: 2021 setzte sie nach Ansicht eines Gerichts afghanische Geflüchtete in einem Facebook-Beitrag pauschal mit “Gruppen-Vergewaltigern“ gleich. Das Gericht urteilte, der Beitrag sei geeignet gewesen, “in erheblichem Maße Hass, Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit hervorzurufen“. Kaiser wurde im Juni 2023 erstinstanzlich wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sie in Berufung ging. Kaiser ist bis heute AfD-Kreistags-Abgeordnete im niedersächsischen Sottrum – und arbeitet für den AfD-Bundestags-Abgeordneten Bernd Baumann.

Mit indirekter Gewalt aufgefallen ist Sebastian Münzenmaier. Er wurde 2018 wegen der Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt: Er hatte seinen Hooligan-Kumpels geholfen, gegnerischen Fußballfans aufzulauern und sie brutal zu attackieren. Dass darunter auch Kinder waren, nahm Münzenmaier nach Ansicht des Gerichts in Kauf. Am Ende wurde es eine Geldstrafe, nur ein Jahr später konnte er als Abgeordneter in den Bundestag einziehen.

Missbrauch der Stellung als Richter, Polizei- oder JVA-Beamte

Weiter sind auch vier AfD-Politiker aufgefallen, die während ihrer Zeit im Staatsdienst als Polizisten oder Richter Straftaten begingen. Drei von ihnen wurden verurteilt, zwei davon sind noch im Amt. Einer von ihnen ist Richard Graupner. Vor seiner Zeit als Landtags-Abgeordneter im bayerischen Parlament war Graupner Hauptkommissar der Verkehrspolizei, gut befreundet mit IF aus Schweinfurt. Der gelangte ins Visier von Graupners Kollegen, 2018 kam es in seiner Wohnung zu einer Hausdurchsuchung. IF widersetzte sich den Polizisten. Er wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Graupner hatte mit dem Fall nichts zu tun. Aber er tat seinem Freund einen Gefallen: Er rief 2018 mehrfach das polizei-interne Informationssystem auf, rief dort die Meldungen seiner Kollegen zum Fall IF ab und las sie diesem in allen Einzelheiten vor.

2019 flog die Sache auf: Die oberste Dienstbehörde der bayerischen Polizei ermöglichte eine Strafverfolgung gegen Graupner. Dabei fielen den Ermittlern zwei weitere Fälle auf, in denen Graupner seinem Freund Informationen zugeschoben hatte. Im Juli 2017 schickte IF Graupner auf Whatsapp kommentarlos das Foto eines Mercedes. Graupner rief anhand des Kennzeichens die Halterdaten ab und schickte sie seinem Freund. Im Oktober 2017 schickte IF Graupner den Namen eines Mannes, dessen Hund seinen eigenen Hund angefallen habe, wieder über Whatsapp. Dazu schrieb er: “Besorg mir bitte mal die Adresse in Schweinfurt, damit ich ihm die Rechnungen schicken kann.“ Graupner machte eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt und schickte IF 25 Minuten später die Adresse: “Wohnt bei dir in der Nähe.“

Graupner wurde im April 2023 rechtskräftig wegen “Verletzung des Dienstgeheimnisses“ verurteilt. Er hatte sein Gewaltmonopol als Polizeibeamter ausgenutzt. Im bayerischen Landtag ist er weiterhin stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion – und Mitglied im Innenausschuss, wo er trotz seines fragwürdigen Dienst-Verständnisses auch über Polizeiangelegenheiten diskutieren darf.

Antidemokratische Ideologie

Gewaltaffinität und gewaltnahes Verhalten, das zeigen juristisch aufgearbeitete Fälle, treten in der AfD gehäuft auf. Für den Soziologen Axel Salheiser vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) zeigt sich ein Muster – und der Bruch mit dem Selbstbild der “bürgerlichen Partei“, das die AfD über sich selbst zeichne. Es handele sich um eine Fassade, die ihre antidemokratische Ideologie nicht kaschieren könne. “Selbst bei gewählten Abgeordneten der AfD oder deren Mitarbeitenden ist die Hemmschwelle zum Gesetzesbruch niedrig“, sagt Salheiser.

Als einziger Vergleichspunkt in der Geschichte Deutschlands sieht der Experte die NPD, die bemerkenswert viele Funktionäre beschäftigt habe, die über einschlägige Vorstrafen verfügten. “Der Unterschied zwischen NPD und AfD besteht darin, dass die AfD von sich dezidiert behauptet, sich nicht außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen und die Demokratie nicht überwinden zu wollen“, sagt Salheiser.

afd4Auffällig sei im Fall der AfD, dass es sich oftmals nicht um sogenannte “Propaganda-Delikte“ handele, bei denen sich Politiker als Opfer von “Zensur“ inszenieren könnten. “Bis in die jüngste Vergangenheit gibt es Amts- und Mandatsträger der Partei, die zum Teil wegen schweren Straftaten, darunter Körperverletzungs-Delikten, angeklagt und verurteilt werden“, sagt Salheiser. Es handele sich oft um physische oder psychische Gewalt gegen rassistisch abgewertete Menschen, politische Gegner und Journalist*innen. Die AfD inszeniere sich als Rechtsstaats-Partei, die die Gesetze achte und stärker durchsetzen wolle als etablierte Parteien. “Dass Parteivertretende kriminell werden, ist dann selbstverständlich ein riesiger Widerspruch, der sich nur mit harten innerparteilichen Disziplinar-Maßnahmen oder Parteiausschluss auflösen ließe“, sagt der Soziologe.

Dass solche Konsequenzen aber erst auf Druck der Öffentlichkeit oder teilweise gar nicht gezogen würden, müsse als Beleg gewertet werden, dass in der Partei viele gar kein Problem damit haben, wer sich da tummelt oder repräsentiert: “Es kann auch heißen, dass einige das sogar ziemlich gut finden.“ Die Aufstellung der Fälle sei einerseits frappierend, andererseits handele es sich nach aktuellem Stand um eine übersichtliche Zahl. Das Justizsystem sei langsam, zwischen Taten und Verurteilungen lägen oft mehrere Jahre und niemand wisse, wie viele Ermittlungs-Verfahren noch anhängig seien. Salheiser würde es nicht überraschen, würde die Liste mit der Zeit deutlich länger werden: “Die AfD vertritt eine Ideologie und Programmatik, der die Gewalt inhärent ist und die auf physische, psychische und strukturelle Gewalt hinausläuft.“

Betroffenen-Beratungsstellen sind alarmiert

Betroffen sind davon vor allem Menschen, die nicht ins Bild der in weiten Teilen rechtsextremen Partei passen oder nach einem autoritären Verständnis von Volk, Staat, Nation “unbequem“ werden könnten. Die CORRECTIV-Recherche enthält zahlreiche Fälle von Opfer-Beratungsstellen. Eine der Stellen, an die sich Betroffene wenden können und die im vergangenen Jahr erstmals auf die Gewaltaffinität vieler AfD-Politiker aufmerksam machte, ist der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). “Im Monitoring der Opfer-Beratungsstellen sehen wir: Zielgruppen von gewalttätigen Angriffen durch AfD-Funktionäre und Mitglieder der rechtsextremen Partei sind aktuell Journalist*innen sowie Menschen, die an Protesten gegen Rechtsextremismus und gegen AfD-Versammlungen teilnehmen. Aber auch von Rassismus Betroffene sowie Abgeordnete und Vertreter*innen demokratischer Parteien sind unmittelbar Bedrohungen ausgesetzt“, sagt Judith Porath vom VBRG.

Beratung bei rechter Gewalt

“Wir erleben immer wieder, dass die lange Verfahrensdauer nach Angriffen durch AfD-Mandatsträger*innen für die Verletzten eine große Belastung darstellt. Das gilt auch für die häufig damit verbundene Täter-Opfer-Umkehr, die ein klassisches Merkmal rechtsextremer Propaganda ist“, sagt Judith Porath. “Seit einigen Jahren sehen wir mit großer Sorge, wie flächendeckend – und keineswegs nur in Ostdeutschland – die Gewaltbereitschaft bei diesen Leuten und ihren Anhänger*innen zunimmt. Diese Gefahr ist nicht abstrakt, sondern hat für viele Menschen reale Konsequenzen. Das sehen wir in der alltäglichen Arbeit der Opfer-Beratungsstellen, also bei der Beratung und Begleitung der Angegriffenen – bei der Anzeigestellung ebenso wie bei den oft langwierigen strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren“.

afd5Auch der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) mit seinen Ablegern in den Bundesländern hat die Recherche mit seinen Einschätzungen unterstützt. Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des BMB, zeigt sich alarmiert. Die Recherche zeige “schwarz auf weiß, welche Gefahr von Teilen der AfD ausgeht“. Ihr Verband entwickelt Handlungs-Strategien gegen Rechtsextremismus. Hanneforth sagt, ihr Verband beobachte seit Langem, dass Teile der AfD offen rechtsextrem auftreten, mit Neonazis vernetzt sind und vor verbaler Gewalt nicht zurückschrecken. “Überrascht bin ich daher nicht, wohl aber schockiert über das Ausmaß der Angriffe und darüber, dass viele Politiker*innen trotz einer Verurteilung weiter in ihrer Funktion sind.“

Verschärfung des passiven Wahlrechts

Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Bundestag, hält die Gewalttätigen aus der Afd “ für ungeeignet“ öffentliche Ämter auszuüben.“ Auf dem Spiel stünde das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie. Ein verkürzte Sichtweise, denn an diesem Schaden ist auch sein Partei beteiligt. Clara Bünger, für Die Linke im Rechtsausschuss des Bundestags, erlebt in jeder Sitzungswoche “menschenfeindliche Äußerungen und Beleidigungen“ durch AfD-Politiker*innen. Sie fordert Konsequenzen über eine Verschärfung des passiven Wahlrechts. Geschützt werden müsse die Demokratie, die Grundrechte und die Menschenwürde. Dabei vergisst sie, dass auch ihre Partei als potenziell verfassungs-feindlich beobachtet wird. Jede Verschärfung könnte auch nach hinten losgehen.

Untragbar in Salzgitter

Die AfD und ihre Funktionäre radikalisieren sich seit Jahren. Die Recherche von CORRECTIV zeigt, wie stark die Verstrickungen der AfD ins kriminelle Milieu und offen gewaltbereite politische Spektrum längst sind. Gewalttaten sind kein Grund für einen Mandats-Verlust, die Faschisten entscheiden selbst, wann es an der Zeit ist, zurückzutreten. In einem Fall war der Druck zu groß. Als in Salzgitter bekannt wurde, warum der AfD-Ratsherr Rolf Dipp zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, kam es zum Eklat: Dipp, der sich selbst als “der Ficker“ titulierte, hatte seine Ex-Freundin derart belästigt, dass sie und ihre neue Familie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen mussten.

Die Staatsanwaltschaft sprach von der “übelsten Stalking-Sache“ ihrer Geschichte. Dipp wurde im März 2023 verurteilt wegen Erpressung, versuchter Nötigung, Beleidigung, Nachstellung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Das Urteil ist rechtskräftig – aber wieder ein Vergehen und kein Verbrechen. Dipps Mandat im Stadtrat blieb unangetastet. Die übrigen Fraktionen im Stadtrat machten derart Druck, dass der Sexist kurz darauf auf seinen Sitz verzichtete.

ANMERKUNGEN:

(1) “Gewalt als Alternative“, Magazin Correctiv, 2024-02-05, Autorinnen: Till Eckert, Sebastian Haupt, Elena Schipfer. Der Text wurde von der Redaktion Baskultur unwesentlich verkürzt. (LINK)

ABBILDUNGEN:

(*) AfD-Gewalt (correctiv)

(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2024-11-18)

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