Schauprozess in Dresden
Am 25. November 2025 startete die zweite Welle im sogenannten Antifa-Ost-Prozess in Dresden. Die Bundes-Anwaltschaft wirft sieben Antifaschist:innen vor, eine Serie von Angriffen gegen verschiedene Faschisten organisiert und durchgeführt zu haben. Die Verteidigung fordert eine Aussetzung der Verhandlungen und äußert Zweifel an der Fairness des Verfahrens. Zahlreiche Unterstützer:innen versammelten sich in Dresden zudem vor und im Gerichtssaal.
Im November 2025 begann der so genannte Antifa-Ost-Prozess gegen sieben Angeklagte. Ein Schauprozess gegen die Antifa-Bewegung insgesamt.
In Dresden startete am vergangenen Dienstag (25. November 2025) der Prozess gegen sieben Antifaschist:innen zwischen 28 und 49 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, eine Angriffsserie gegen verschiedene Faschisten organisiert und durchgeführt zu haben. Vier der sieben Angeklagten sitzen bereits seit Januar 2025 in Untersuchungshaft, drei weitere sind derzeit auf freiem Fuß. Sowohl vor dem Gerichtssaal als auch später im Gerichtssaal zeigten sich andere Antifaschist:innen solidarisch. So sollen zu Beginn des Prozesses verschiedene Sprechchöre von den Zuschauer:innen ausgegangen sein: Unter anderem “Free all Antifas“ und “Alle zusammen gegen den Faschismus“.
Die Prozesse gehören zum sogenannten Antifa-Ost-Verfahren und schließen an die Prozesse an, die bereits zuvor gegen die Kasseler Antifaschistin Lina E. und vier weitere geführt wurden. Die Angeklagten erhielten damals Haftstrafen zwischen 2,5 und 5 Jahren. Nach der Verurteilung der Nürnberger Antifaschistin Hanna starten in Düsseldorf im Januar 2025 außerdem die Prozesse gegen sechs weitere Antifaschist:innen im Rahmen des Budapest-Komplexes in Düsseldorf.
Der Vorwurf: Organisierte Angriffe auf mutmaßliche Faschisten
Die Verlesung der Anklageschrift dauerte fast zwei Stunden. Die Bundes-Anwaltschaft wirft den sieben Antifaschist:innen – sechs Männer, eine Frau – vor, eine “linksextreme Vereinigung“ gebildet zu haben. Im Rahmen dieser Vereinigung sollen sie zwischen 2018 und 2019 neun Angriffe auf mutmaßliche Faschisten in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und schließlich in Budapest begangen haben. Zusätzlich soll ein Angriff auf ein Thor-Steinar-Geschäft in Dortmund verübt worden sein, eine in der Neonazi-Szene beliebten Modemarke.
In der Anklage listet die Bundes-Anwaltschaft unter anderem die verschiedenen Verletzungen der Angegriffenen auf, darunter Kopfplatzwunden, Knochenbrüche und Prellungen. In zwei Fällen lagen die Angegriffenen danach auf der Intensivstation – für wie lange ist bisher nicht bekannt. Die Bundes-Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten in zwei Fällen versuchten Mord vor. Hier sei “ Tötung der Attackierten zumindest billigend in Kauf genommen“ worden, so die Ankläger:innen. Nicht alle Angeklagten sollen bei allen Angriffen dabei gewesen sein. Zentral für den Prozess ist der Vorwurf, dass es sich um eine organisierte Vereinigung handelt und den Angriffen gezielte Trainings, sowie längere Ausspähung der Beschuldigten vorausgegangen seien.
Verteidigung äußert Zweifel an fairem Prozess
Die Verteidigung der Angeklagten zeichnen ein anderes Bild. Sie bezeichnen sowohl den Vorwurf des versuchten Mordes als überzogen als auch den der kriminellen Vereinigung als konstruiert. Außerdem werfen sie Zweifel an den bisher angeführten Indizien und Zeugen auf. Abgesehen von DNA-Spuren von Beschuldigten, die an Tatorten gefunden worden sein sollen, beruft sich die Bundes-Anwaltschaft derzeit größtenteils auf Indizien. Dabei handelt es sich um mehrdeutige Sätze in abgehörten Gesprächen, abgefangenen Nachrichten, Zeugen-Beschreibungen oder Video-Aufnahmen der vermummten Angreifer:innen.
Vor allem beruft sich die Bundesanwaltschaft aber auf die Aussage eines Kronzeugen, Johannes D., der nach Vergewaltigungs-Vorwürfen aus bestimmten politischen Zusammenhängen ausgeschlossen wurde, in denen die Angeklagten sich bewegten. Die Verteidigung bezeichnet seine Aussagen als unglaubwürdig: Johannes D. habe sich Dinge zusammengereimt und sie aufgebauscht, um selbst einen Strafrabatt zu erhalten.
Vorverurteilung wahrscheinlich – jahrelanger Prozess erwartet
Insgesamt startet der Prozess unter Bedingungen, die eine Vorverurteilung der Angeklagten wahrscheinlich erscheinen lassen, unter immensen Sicherheits-Vorkehrungen. Besucher:innen des Prozesses müssen sich vor der Teilnahme genauen Sicherheits-Kontrollen unterziehen. Die Verhandlungen finden in einem Hochsicherheits-Saal statt. Die Angeklagten sitzen, wie man es sonst aus “Terror-Prozessen“ kennt, gemeinsam mit Wachtmeister:innen hinter einer Glasfront, getrennt von Gericht und Besucher:innen. Vor dem Hintergrund, dass den Angeklagten gezielte Angriffe auf eine eingegrenzte Zielgruppe vorgeworfen werden, scheinen diese Sicherheits-Maßnahmen überzogen und unsinnig, von einem Angriff auf das Gericht oder die Besucher:innen ist schließlich nicht auszugehen. Die Prozesstermine sind bereits jetzt auf über ein Jahr bis Anfang 2027 angelegt.
Die Verteidiger:innen äußerten bereits erste Zweifel darüber, ob ein faires Verfahren gewährleistet wird. Bereits vor Beginn des Prozesses wurde ein erster Befangenheits-Antrag eingereicht. Dieser richtete sich gegen das Gericht selbst. Drei der fünf Richter sollen schon beim Prozess gegen Lina E. und die anderen Verurteilten mitgewirkt haben. Dort hätten sie bereits Schuld-Feststellungen zu einigen jetzt Beschuldigten getroffen, zum Beispiel, dass diese Teil einer kriminellen Vereinigung waren. Der Befangenheits-Antrag wurde abgelehnt.
Zusätzlich dazu forderten die Verteidiger:innen zu Beginn des Verfahrens unmittelbar dessen Aussetzung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen haben sie bis heute keine vollständige Akteneinsicht erhalten, eine Festplatte mit 700 Gigabyte Unterlagen war ihnen erst kurz vor dem Prozess überlassen worden. Zum anderen sei unklar, inwiefern die jüngste Einstufung der “Antifa Ost“ in den USA als Terror-Gruppe Folgen für die Angeklagten haben werde. Der verantwortliche Richter Joachim Kubista stellte die Anträge vorerst zurück, diese werden also in den nächsten Sitzungen erneut verhandelt werden.
Darüber hinaus startet der Prozess unter einem starken medialen Feuer, in dem die Vorverurteilung der Angeklagten eine immense Rolle spielt. Wie das Verfahren ausgeht, bleibt abzuwarten. Schon jetzt ist klar, dass das Verfahren einer der größten und aufwendigsten Prozesse gegen Antifaschist:innen der letzten Jahrzehnte werden dürfte.
ANMERKUNGEN:
(*) “Prozessauftakt: Antifa-Ost-Verfahren in Dresden, Perspektive-online, 2025-11-26 (LINK)
ABBILDUNGEN:
(*) Antifa (perspektive)
(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2025-11-26)
