pens11Gegen Kürzung und Privatisierung

Am 23. und 24. Mai 2024 war Bilbao Veranstaltungsort der ersten Konferenz von europäischen Plattformen von Rentnerinnen und Rentnern und Gewerkschaften. Dabei ging es um Erfahrungsaustausch und um mögliche gemeinsame Strategien, um Verbesserungen der Existenz-Sicherung von Rentner*innen zu erreichen. “Mobilisierung bringt Ergebnisse und ist die beste Garantie für das Erreichen unserer Ziele", lautete die Analyse und Überzeugung vieler Teilnehmer*innen. Eine gemeinsame Resolution wurde verabschiedet.

Seit Januar 2018 demonstrieren baskische Renter*innen jeden Montag für eine Erhöhung ihrer Einkünfte, in Form einer Minimalpension von 1.080 bzw. 1.200 Euro. Zum Erfahrungsaustausch wurde im Mai 2024 in Bilbao die erste internationale Renten -Konferenz organisiert.

Am Freitag, dem 24. Mai 2024 endete die erste internationale Konferenz der Plattformen und Initiativen von Rentnerinnen und Rentnern mit Gewerkschaften, durchgeführt an der Fakultät für Wirtschaft und Handel der Baskischen Universität EHU-UPV im Stadtteil Sarriko, Bilbao.

An dieser zweitägigen Konferenz nahmen einerseits Rentner*innen aus verschiedenen spanischen Regionen teil: aus Galicien, Katalonien, Valencia, Andalusien und den beiden Teilen des Baskenlandes. Eingeladen waren auch Vertreter*innen von Renten-Initiativen aus benachbarten europäischen Ländern, von denen am Ende Frankreich und Deutschland vertreten waren. Gleichzeitig waren auch Gewerkschaften präsent, um ihre Sicht und Forderungen in der Renten-Problematik darzustellen.

(2) Renten-Tagung (foto archiv txeng)Die Konferenz hatte zum Ziel, eine gemeinsame Diagnose der Situation im Rentenbereich und der "anhaltenden Angriffe" auf das öffentliche Rentensystem zu erstellen und gleichzeitig Alternativen und gemeinsame Strategien vorzuschlagen, um der Kürzungs- und Privatisierungs-Politik entgegen zu wirken. "Die Kämpfe, die wir als Rentner*innen und Arbeitnehmer*innen in den letzten Jahren begonnen haben und weiterhin führen werden, haben gezeigt, dass über Mobilisierung Ergebnisse erzielt werden können. Unsere Präsenz auf der Straße ist die beste Garantie, um unsere Ziele zu erreichen", war eine der Feststellungen, die getroffen wurden. Am Ende der Tagung wurde eine gemeinsame Resolution verabschiedet, die als Grundlage dienen soll für eine weitere koordinierte Zusammenarbeit.

TAGUNG DER RENTEN-PLATTFORMEN UND GEWERKSCHAFTEN

PENTSIODUNEN PLATAFORMEN ETA SINDIKATUEN TOPAKETA

ENCUENTRO DE PLATAFORMAS DE PENSIONISTAS Y SINDICATOS

MEETING OF PENSIONERS’ PLATFORMS AND TRADE UNIONS

POR LA EUROPA SOCIAL Y DE LOS PUEBLOS

PENSIONES PÚBLICAS DIGNAS Y SUFICIENTES

FÜR EIN SOZIALES EUROPA, EIN EUROPA DER REGIONEN

WÜRDIGE UND AUSREICHENDE ÖFFENTLICHE RENTEN

Die Plattformen und Bewegungen von Rentnerinnen und Rentnern sowie die anwesenden Gewerkschafts-Organisationen, die dieses Kommuniqué unterzeichnen und verschiedenen Völkern und Regionen der Europäischen Union angehören, ziehen eine positive Bilanz der Konferenz in Bilbao (Euskal Herria / Baskenland). Gleichzeitig bekunden sie ihre Entschlossenheit, sich gemeinsam gegen die Reformen der Rentensysteme zu wehren, die sowohl durch die Richtlinien und Empfehlungen der Europäischen Kommission als auch durch die Mitgliedstaaten beschlossen werden.

Obwohl die Situation der Rentensysteme in den verschiedenen europäischen Ländern verschieden ist, sind wir uns einig, dass die Reformen, die in Bezug auf die Renten und die öffentlichen Umlagesysteme auferlegt werden, durch die folgenden Elemente gekennzeichnet sind:

a) Die schrittweise Kürzung der Leistungen der öffentlichen Rentensysteme (Sistema Público de Pensiones - SPP), als Folge des Kaufkraftverlustes bei den Löhnen und der zunehmenden Prekarität der Beschäftigung und als Folge der Gesetzesreformen, die das Renten-Eintrittsalter anheben, die Rentenberechnungs-Zeiträume verlängern, sogenannte Nachhaltigkeits-Faktoren einführen, die die Anfangsrenten kürzen, usw.

pens33b) Die Festlegung von sehr unzureichenden Mindestrenten, die zunehmend von den in den einzelnen Staaten geltenden Mindestlöhnen abgekoppelt sind. Mindestlöhne, die nicht mit der jüngsten Richtlinie 2022/2041 der Europäischen Union übereinstimmen, die an sich schon nicht sehr anspruchsvoll ist.

c) Das Fortbestehen der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung, die zwischen 30 und 40% ausmacht, da die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung nur begrenzt greifen.

d) Die Senkung der Rentenersatzquote und Erhöhung der Steuervorteile und der Sozialbeiträge zur Förderung der privaten Altersvorsorge.

e) Immer mehr Rentner*innen in Europa sehen sich mit einer Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen konfrontiert und sind gezwungen, ihre Rente aufzustocken, indem sie ihr Arbeitsleben in prekären Verhältnissen verlängern.

f) Kurz gesagt, das neoliberale Bestreben, die Profite der Unternehmen zu steigern, verstärkt die ungleiche Verteilung des von Arbeitnehmer*innen produzierten Reichtums, der die Grundlage des sogenannten Wohlfahrtsstaates bildet, indem die Preise für Waren und Dienstleistungen erhöht werden, Löhne und Renten gesenkt und öffentliche Mittel verwendet werden, um die Gewinn-Bilanzen zu verbessern.

Infolgedessen wurden die folgenden Forderungen erarbeitet:

1. Die Rücknahme der regressiven Aspekte der Reformen, die unsere Rechte und Renten beschneiden, insbesondere die Erhöhung der Anzahl der für den Zugang zum Ruhestand erforderlichen Beitragsjahre; Maßnahmen gegen den Kaufkraftverlust der Renten und gegen die Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zur höchstmöglichen Rente.

2. Gewährleistung des Umlageverfahrens und eines ausreichenden Einkommens innerhalb des öffentlichen Rentensystems und in jedem europäischen Land, um den Rentner*innen würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen und das Verhältnis zwischen aktuellen Löhnen und Renten zu erhöhen, insbesondere für die niedrigsten Löhne, die im Allgemeinen mit beschwerlicheren und ungesünderen Tätigkeiten und somit mit einer geringeren durchschnittlichen Lebenserwartung und einem schlechteren Gesundheitszustand verbunden sind.

3. Wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohn- und Renten-Diskriminierung, sowohl im Bereich der Beschäftigung als auch im Bereich der Sozialleistungen im Allgemeinen und der Renten. Einführung von wirksamen Maßnahmen zur Verwirklichung der Geschlechter-Gleichstellung bei den Renten. Obwohl die Gleichstellung der Geschlechter eines der Grundprinzipien der Europäischen Union ist und der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit vor mehr als 60 Jahren eingeführt wurde, betrug das Rentengefälle im Jahr 2019 in der EU 29,4%. Armut und soziale Ausgrenzung sind meist weiblich: Laut Eurostat sind 64,6 Millionen Frauen und 57,6 Millionen Männer von Armut betroffen.

pens44Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung lag im Jahr 2020 bei 22,9% bei Frauen und 20,9% bei Männern. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2022 zu Frauenarmut in Europa, in der die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ein Aktionsprogramm für 2030 mit konkreten Zielen zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung aufzustellen, muss wirksam umgesetzt werden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die neuen Vorschriften zu Lohntransparenz, wie die vom März 2023 oder die Entschließung zur EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom Januar 2021, oder die Forderung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, das Problem der niedrigeren Renten für Frauen anzugehen, aufgrund der Untätigkeit der Europäischen Kommission, an die diese Forderungen gerichtet sind, kaum Auswirkungen auf die Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede haben.

4. Das Recht auf angemessene öffentliche Renten und umlagefinanzierte öffentliche Rentensysteme soll als wesentliches Element in die EU-Charta der Grundrechte aufgenommen werden.

5. Das Recht auf eine staatliche Mindestrente soll in die überarbeitete Europäische Sozialcharta (ESCr) aufgenommen werden, dabei sollen die Kriterien für die Angemessenheit des Mindestlohns auf mindestens 60% des Durchschnittslohns festgelegt werden.

6. Verstärkt werden soll die Verpflichtung der Staaten zur Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 12 der Europäischen Sozialcharta (revidiert) von 1996 in Bezug auf die "Aufrechterhaltung des Systems der sozialen Sicherheit auf einem zufriedenstellenden Niveau, das mindestens dem entspricht, was für die Ratifizierung des Internationalen Arbeitsübereinkommens Nr. 102 erforderlich ist", und in Artikel 23, der sich auf das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz bezieht.

7. Aufgehoben werden soll die europäischen Verordnung 2019/1938, die die europaweiten individuellen privaten Pensionspläne (PEPP) regelt, für deren Entwicklung die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, dass die Staaten sie steuerlich genauso behandeln wie die bestehenden staatlichen Produkte, auch wenn die PEPP die staatlichen Kriterien für die Steuererleichterung nicht erfüllen. Ziel der Europäischen Kommission ist es, gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) das auf dem Finanzmarkt für die individuelle Altersvorsorge verwaltete Vermögen durch steuerliche Anreize von 0,7 Billionen Euro im Jahr 2018 auf 2,1 Billionen Euro im Jahr 2030 zu erhöhen.

8. Wir fordern von den europäischen Institutionen konkrete Pläne zur Förderung wirksamer Maßnahmen für eine gerechte Verteilung des Wohlstands, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und menschenwürdiger Renten in den verschiedenen europäischen Ländern sowie eine positive Bewertung ihrer Entwicklung, um Zugang zu europäischen Mitteln zu erhalten.

9. Wir wenden uns konsequent gegen jene Reformen, die gegen die Stärkung der umlagefinanzierten öffentlichen Renten-Systeme erlassen werden. Auch opponieren wir kompromisslos gegen die Reformen, die gegen die Stärkung des umlagefinanzierten öffentlichen Renten-Systeme in jedem der europäischen Länder erlassen werden. Das umlagefinanzierte und zwischen den Generationen solidarische Rentensystem muss die zentrale Achse eines Systems des sozialen Schutzes für Arbeitnehmer*innen sein, die das Ende ihres Arbeitslebens erreicht haben.

pens5510. Wir fordern den Zugang zu angemessenen Renten für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und die aufgrund der Nichtanerkennung ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Schattenwirtschaft arbeiten, mit sehr prekären Arbeits- und Lohnbedingungen, die deutlich schlechter sind als die in den einzelnen Staaten geltenden gesetzlichen Bedingungen. Wir fordern deren sofortige Regularisierung. Ebenso muss ihnen die Freizügigkeit garantiert werden, damit die Zusammenrechnung der Beiträge auf sie angewendet werden kann, wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten gearbeitet haben.

11. Aus all diesen Gründen rufen wir zu einer gemeinsamen Mobilisierung aller Völker und Länder der EU auf, die in den kommenden Monaten festgelegt werden soll. Diese Forderungen werden dem Europäischen Parlament, der Kommission und den verschiedenen Parlamenten der europäischen Länder vorgelegt, damit sie wirksam umgesetzt werden können. ie Kämpfe, die wir als Rentner*innen und Arbeitnehmer*innen in den letzten Jahren entwickelt haben und weiterhin führen, haben gezeigt, dass über Mobilisierung Ergebnisse erzielt werden können. Dies ist die einzige Garantie, um unsere Ziele zu erreichen.

Erst-Unterzeichner

ASJUBI40 (Asociación Jubilación Anticipada sin Penalizar – Vereinigung Vorruhestand ohne Strafe), COESPE (Coordinadora Estatal por la Defensa del Sistema Público de Pensiones – Staatliche Koordinierung für die Verteidigung des öffentlichen Rentensystems), EHPM (Movimiento de Pensionistas de Euskal Herria – Bewegung der Rentner*innen des Baskenlandes), MADPP (Movimiento Andaluz por la Defensa de las Pensiones Públicas – Andalusische Bewegung zur Verteidigung der öffentlichen Renten), MODEPEN (Movemento Galego en Defensa das Pensións e os Servizos Públicos – Galicische Bewegung zur Verteidigung der Renten und öffentlichen Dienste), UNIDAD COESPE (Coordinadora Estatal de Pensionistas – Staatsweite Koordination der Rentner*innen), Rentner*innen-Plattformen aus Badajoz, Móstoles und anderen Orten.

Gewerkschaften

Die bei der Tagung anwesenden Gewerkschaften tragen die Resolution in ihre zuständigen Gremien, um über eine mögliche Unterstützung der Resolution zu entscheiden. Beim Kongress präsent waren … aus dem französischen Staat: CNT-FTE (Confédératión National du Travail – Fédération des Travailleuses-eurs de l‘Education), Union Syndicale Solidaires; aus Deutschland per Audio-Botschaft, DGB, Deutscher Gewerkschafts-Bund, Arbeitsgruppe Senior*innen Hannover; aus Iparralde (französisches Baskenland): LAB (Langile Abertzaleen Batzordeak, Patriotische Arbeiterinnen Kommissionen); aus dem spanischen Staat: CGT (Confederación General de Trabajo - Allgemeine Arbeits-Konföderation, libertär), CNT (Confederación Nacional de Trabajo - Nationale Arbeits-Konföderation, libertär); aus dem Baskenland: ELA (Eusko Langileen Elkartasuna - Baskische Arbeiter-Solidarität), LAB (Langile Abertzaleen Batzordeak - Patriotische Arbeiterinnen Kommissionen).

ANMERKUNGEN:

(1) Ergänzte Übersetzung des Artikels “Bilbao acoge el primer encuentro de plataformas de pensionistas y sindicatos” (Bilbao empfängt die erste Tagung von Rentnerinnen und Gewerkschaften), Ecuador Etxea, 2024-05-24. Der Text beinhaltet den Wortlaut der am Ende der Tagung verabschiedeten Resolution und deren Erst-Unterzeichner (LINK)

ABBILDUNGEN:

(1) Renten-Tagung (ecuador etxea)

(2) Renten-Tagung (foto archiv txeng)

(3) Renten-Tagung (foto archiv txeng)

(4) Renten-Tagung (foto archiv txeng)

(5) Renten-Tagung (foto archiv txeng)

(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2024-05-30)

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